Die finanzielle Situation der Stadt Penzberg - Erläuterungen unter Themen
Was der Bauausschuss am 7. Mai im Sitzungssaal zu sehen bekam, das war ein neues und anderes Penzberg als bisher. Vorab hatte die Stadtverwaltung darum gebeten, die Pläne von „BayernWohnen“ für die Bahnhofstraße 21-25 nur zur Kenntnis zu nehmen. Doch im Dank für die Präsentation ließen einige Wortmeldungen bereits Zustimmung erahnen. Dabei ging der Entwurf des Investors in Dimension und Gestalt weit über die bisher in Penzberg üblichen Größenordnungen hinaus.
Sollte die tatsächlich im Bauausschuss am 11. Juni dann erteilte mehrheitliche Zustimmung repräsentativ sein, dann würde Penzberg an dieser Stelle künftig das Folgende guttun: vier bis fünf Geschosse und ein zurückspringendes Dachgeschoss obenauf in einem 80 m langen durchlaufenden Gebäuderiegel entlang der Bahnhofstraße und zwei dahinter im Hof befindliche große Blöcke, alles in allem etwa 5000 qm für ca. 60 Wohnungen und 4.300 qm für Läden, Praxen und Büros. Nur zwei Ausschussmitglieder fanden dies zu massiv.
Dazu kommt: Im Mai 2023, wurde nicht nur der Bevölkerung versprochen, dass eine sogenannte „Planwerkstatt“ die Meinung der Öffentlichkeit zum künftigen Erscheinungsbild der Stadt einholen werde. Zeitgleich führte ein Aufruf zum
Erhalt des Menagehauses auch dazu, dass 750 Bürgerinnen und Bürger sich für ein identitätsstiftendes Stadtbild einsetzten.
Beides wurde einfach ignoriert, als fünf Ausschussmitglieder dem Entwurf des Bebauungsplans auf Basis des Investorenplans ihr „go!“ gaben. Deshalb stellte ein Viertel des Stadtrats einen
Antrag auf Nachprüfung, die allerdings in der Folgesitzung des Stadtrats erst einmal vertagt wurde.
Schon der mehrheitliche Beschluss zur Aufstellung der Änderung des bereits bestehenden Bebauungsplans im November hatte Schlimmes ahnen lassen: Die Arbeit daran würde der Investor zahlen. Würde die Stadt diesem Plan dann die Ergebnisse einer erst noch kommenden Planwerkstatt aufpfropfen können? Nein. Diese würde also zuerst stattfinden müssen.
Nur zeigte sich in den letzten Monaten, dass aus der Planwerkstatt auf absehbare Zeit nichts werden wird, weil das Geld dafür fehlt. Das heißt aber nicht , dass deshalb für die Bürgerschaft keine Mitsprache mehr möglich wäre. Vielmehr ist gerade jetzt der Zeitpunkt gekommen, sich klar zu äußern zu dem, was auf dem Tisch liegt. Auf Bürgerbeteiligung zu bestehen und daran zu erinnern, dass eine Stadt Mitspracherecht zu dem hat, was in ihren Grenzen realisiert wird. Man nennt das „Kommunale Planungshoheit“.
Wenn das vorgestellte Vorhaben nämlich Eingang findet in den aktualisierten Bebauungsplan, dann schafft es auch einen
Präzedenzfall für die restliche Innenstadt. „Penzbergs Neue Mitte“ und „Volksbank II“ haben mit
massiven Baukörpern und
seelenlosen Erdgeschoss-Abläufen bereits Vorarbeit geleistet. Es geht hier um mehr als den Erhalt des Menagehauses.
Es geht um den Charakter unserer Stadt. Andere Städte zeigen, dass dieser trotz Wachstum und innerstädtischer Verdichtung erhalten bleiben kann. Nach Corona haben wir uns alle gesehnt nach Straßen, die belebt sind, nach Plätzen, an denen wir uns wohl fühlen, nach einem Stadtraum, der uns auch vor Klimafolgen schützt.
Ab dem 1. Juli war für zwei Wochen das Stadt-Modell im Foyer des Rathauses zu besichtigen. Am 8. Juli veranstaltete der Gewerbeverein „Pro Innenstadt“ als Gast im Rathaus einen Infoabend, an dem 80 BürgerInnen teilnahmen. Zentraler Diskussionspunkt des Abends war die Frage, inwieweit denn das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept“ (ISEK) von 2015 noch Beachtung fände, wenn ein dort unter dem Titel „Schützen und Bewahren“ kartiertes Ensemble einfach zum Abriss freigegeben werde.
Am 23. Juli stand dann zum zweiten Mal der Nachprüfungsantrag auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung – um auf mehrheitlichen Beschluss hin wieder vertagt zu werden. Zwischenzeitlich war auf dem öffentlichen Ratsinformationssystem (RIS) eine Vorlage zu finden, die eine Meinung von Seite der Städtebauförderung zur Sache enthielt und lautete:
Danach wuchs über alles das Gras einer Sommerpause. Als für den 24. September wieder der Nachprüfungsantrag vom Juni auf die Tagesordnung kam, wurden die Punkte von PM gegen das Vorhaben erstmals im Gesamtgremium gesammelt vorgestellt, sie sind unter „Aktuelles“ zu finden.
Die Beschlüsse:
a) Das Plankonzept des Investors wurde zur Kenntnis genommen; die Verwaltung soll Vorschläge für eine Bürgerbeteiligung erarbeiten.
b) Jedwede Hinzuziehung externer Fachmeinung wurde abgelehnt, mit Stimme des Bürgermeisters 12:11.
c) Die Verwaltung soll mit dem Investor die Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans prüfen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan? Das setzt voraus, dass Stadt und Investor sich bereits einig sind, bevor Sie drangehen, das Projekt ins Reine zu zeichnen. Ja, ist denn das schon der Fall? Steht denn schon fest, was die Stadt selbst will? Die Stadt inklusive ihrer BürgerInnen?
Was bisher geschah:
Markus Bocksberger
Vordermeier 2
82377 Penzberg
Tel. 0176 61871007
markus.bocksberger@penzberg-miteinander.de